gralon
Krankenversicherung Und Alternative Medizin: Was Decken Die Verträge Wirklich Ab (garantien, Pauschalen, Ausschlüsse)

Krankenversicherung Und Alternative Medizin: Was Decken Die Verträge Wirklich Ab (garantien, Pauschalen, Ausschlüsse)

Osteopathie, Akupunktur, Sophrologie, Naturheilkunde... Diese Praktiken begeistern immer mehr Franzosen, manchmal um Schmerzen zu lindern, manchmal einfach nur, um sich "besser zu fühlen" (und das ist schon nicht schlecht). Das Problem ist, dass beim Bezahlen immer eine Frage auftaucht: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, und in welchem Umfang? Zwischen jährlicher Pauschale, Sitzungshöchstgrenze, Rechnungsbedingungen und stillen Ausschlüssen ist es besser, Klarheit zu haben, bevor man einen Termin vereinbart... oder bevor man einen Vertrag unterschreibt.

Was die Krankenkassen wirklich für alternative Heilmethoden erstatten

Einfache (und etwas frustrierende) Antwort: In den meisten Fällen erstattet die Sozialversicherung keine sogenannten "sanften" Heilmethoden, daher entscheiden die Zusatzversicherungen, ob sie diese abdecken... oder nicht. Wenn das Ziel darin besteht, eine Gesundheitszusatzversicherung zu finden, die für diese Art von Ausgaben geeignet ist, sollte man vor allem auf die Zeile "sanfte Heilmethoden" in der Leistungstabelle achten, denn diese macht den Unterschied und nicht der Rest des Vertrags. Konkret trifft man oft auf Erstattungen von 15 bis 40 Euro pro Sitzung oder auf jährliche Pauschalen von etwa 100 bis 500 Euro, je nach Vertrag und Deckungsgrad.

Und hier irren sich viele Menschen, wenn sie denken "hochwertige Versicherung = automatische Erstattung". Tatsächlich werden selbst bei einem guten Vertrag alternative Heilmethoden in der Regel in Form einer Pauschale erstattet, da es keinen (oder nur sehr selten) festgelegten Referenztarif wie bei einem Arztbesuch gibt. Man kann also schnell eine Pauschale aufgebraucht haben, besonders wenn die Sitzungen 60 oder 80 Euro kosten... und wenn man im Jahr mehrere Praktiken kombiniert.

  • Am häufigsten: eine globale Pauschale für "sanfte Heilmethoden" (aufgeteilt zwischen Osteopathie, Akupunktur, Sophrologie usw.).
  • Andere Formel: eine Erstattung "pro Sitzung" (zum Beispiel 30 Euro, 4 Sitzungen pro Jahr).
  • Seltener: getrennte Garantien nach Disziplin (Osteopathie auf der einen Seite, Psychotherapie oder Hypnose auf der anderen usw.).

Die kleine Falle des Pauschalangebots: Es wird erstattet... aber nicht "so viel, wie man denkt".

Ein Pauschalangebot gibt Sicherheit, aber man muss es in ein echtes Budget übersetzen. Ein ganz einfaches Beispiel, ohne das Leben kompliziert zu machen:


Situation Jahreskosten Vertrag A Vertrag B Restbetrag
4 Osteo-Sitzungen à 60 Euro 240 Euro 30 Euro x 4 = 120 Euro Jahrespauschale 200 Euro A: 120 Euro, B: 40 Euro
6 "Mix"-Sitzungen (Osteo + Sophro) à 60 Euro 360 Euro 30 Euro x 4 = 120 Euro Jahrespauschale 200 Euro A: 240 Euro, B: 160 Euro


Im Beispiel scheint Vertrag B "besser" zu sein... aber wenn er 15 Euro mehr pro Monat kostet, ändert sich die Geschichte (15 Euro x 12 = 180 Euro). Kurz gesagt, man muss das Pauschalangebot mit dem eigenen Verbrauch vergleichen und nicht nur auf die Zahl "200 Euro erstattet" schauen, die ins Auge fällt.

Welche alternativen Heilmethoden werden am häufigsten verwendet und warum?

Wenn die Krankenkassen diese Pauschalen anbieten, ist das kein Zufall. Unkonventionelle Praktiken sind in Frankreich weit verbreitet. Eine Odoxa-Umfrage (durchgeführt für die UNADFI) zeigt beispielsweise, dass die Osteopathie zu den am häufigsten erprobten Praktiken gehört (mit einem sehr hohen Nutzungsgrad), gefolgt von Homöopathie, ätherischen Ölen und Akupunktur. Auch Sophrologie und Hypnose zählen zu den beliebtesten Methoden.

Und man versteht recht gut, warum: Es handelt sich um Praktiken, die den Alltag, Stress, "diffuse" Schmerzen, Schlafstörungen, Spannungen und alles, was nicht unbedingt ein medizinischer Notfall ist, aber die Lebensqualität beeinträchtigt, ansprechen. (Übrigens, im wirklichen Leben gehen viele Menschen zuerst "zum Ausprobieren" dorthin und kehren dann zurück, weil es ihnen einfach guttut.)

Zoom: Was bewirken diese Praktiken wirklich (ohne Wunder zu versprechen)

Um eine Krankenkasse auszuwählen, muss man wissen, was man in Anspruch nimmt. Ein Überblick über die am häufigsten in den Verträgen genannten Praktiken und ihre gängigsten Anwendungen:

  • Osteopathie: Manuelle Methode, die an der Mobilität (Gelenke, Muskeln, Faszien) arbeitet. Oft bei Rückenschmerzen, Nackenschmerzen, Verspannungen, manchmal funktionellen Störungen konsultiert. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Osteopathie, die von einem „exklusiven“ Osteopathen praktiziert wird, nicht, daher ist das Interesse an einem Krankenkassenpaket gegeben.
  • Akupunktur: Aus der traditionellen chinesischen Medizin stammend, verwendet sie feine Nadeln an bestimmten Punkten. Häufig zur Schmerzbewältigung, Stressbewältigung und bei bestimmten funktionellen Störungen genannt. Wichtige Besonderheit: Sie kann von der Krankenversicherung erstattet werden, wenn sie von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt wird, gemäß den Regeln des Behandlungsplans.
  • Sophrologie: Entspannungs- und Atemmethode (Mischung aus Entspannung, Visualisierung, sanfter Körperarbeit). Häufig bei Stress, Schlafproblemen und mentaler Vorbereitung eingesetzt.
  • Hypnose: Aufmerksamkeits- und Suggestionstechniken, die manchmal im medizinischen Rahmen (Schmerzen, Angstzustände, Sucht, Begleitung) angeboten werden. Je nach Praktiker kann es sich um Pflege oder Wohlbefinden handeln, was nicht derselbe Erstattungsansatz ist.
  • Naturheilkunde: Ganzheitlicher Ansatz, der sich auf die Lebensweise konzentriert (Ernährung, Stressbewältigung, Pflanzen, Ergänzungen). In Frankreich ist die Praxis nicht konventionell, daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, einige Krankenkassen übernehmen sie über ein Paket.
  • Chiropraktik: Manueller Ansatz des Muskel-Skelett-Systems, der im Geiste den Manipulationen recht nahe kommt. Oft in „sanfte Medizin“-Paketen enthalten.
  • Reflexologie: Druck auf Reflexzonen (Füße, Hände) zur Entspannung, manchmal bei funktionellen Störungen. Im Allgemeinen nur über ein Paket erstattet, wenn es vom Vertrag akzeptiert wird.


Zur Ergänzung (und um ein wenig nützliche Verknüpfung zu schaffen), zwei Gralon-Artikel zum Nachlesen bei Bedarf: Die Naturheilkunde, eine präventive Medizin und Die Akupunktur, Definition und Prinzipien.

Wann die Sozialversicherung erstattet und wann nicht.

Man hört manchmal "Akupunktur wird erstattet" oder "Osteopathie wird nie erstattet". In Wirklichkeit ist es differenzierter... aber nicht so sehr.

  • Akupunktur: Die Kostenübernahme hängt davon ab, ob der Eingriff von einem vertraglich gebundenen Arzt durchgeführt wird (und ob der Behandlungsweg eingehalten wird). In diesem Fall gilt die übliche Logik der medizinischen Konsultationen mit einem Erstattungssatz im Rahmen des Behandlungswegs.
  • Osteopathie: Die Sitzungen bei einem Osteopathen werden nicht von der Krankenversicherung erstattet, weshalb die Zusatzversicherungen spezielle Pauschalen anbieten.
  • Naturheilkunde, Sophrologie, Reflexologie, Reiki: In der Regel nicht von der Sozialversicherung erstattet, daher nur über Pauschalen, wenn die Zusatzversicherung sie einschließt.


Kurz gesagt, die "öffentliche" Erstattung betrifft vor allem das, was in das vertraglich gebundene Gesundheitssystem integriert ist. Der Rest wird durch die Zusatzversicherung geregelt, und die Regeln variieren von Vertrag zu Vertrag, selbst bei gleichem Preis.

Ausschlüsse und Bedingungen, die den Erstattungsanspruch zunichtemachen.

Das ist der etwas weniger attraktive Teil, aber hier wird alles entschieden. Rückerstattungsverweigerungen resultieren oft aus scheinbar trivialen Details:

  • Die Disziplin steht nicht auf der Liste: "Alternative Heilmethoden" bedeutet nicht immer "alle". Einige Verträge decken Osteopathie und Chiropraktik ab, aber nicht Naturheilkunde, oder umgekehrt.
  • Der Praktiker hat nicht den richtigen Status: Einige Versicherer verlangen einen registrierten Fachmann oder ein bestimmtes Diplom (und lehnen zu vage Praktiken ab).
  • Die Rechnung ist nicht konform: Fehlende Nummer, Adresse, Datum oder zu vage Bezeichnung ("Wellness-Sitzung"... oft ein Nein).
  • Das Limit ist erreicht: 4 Sitzungen sind schnell vorbei, besonders wenn man zwischen Osteopathie und Sophrologie wechselt.
  • Wartezeit: Manchmal wird das Paket erst nach einigen Monaten Mitgliedschaft aktiviert.


Letzter, sensibler Punkt: Einige unkonventionelle Praktiken können ein Terrain für Missbrauch sein (Manipulation, Heilversprechen, medizinfeindliche Rhetorik). Die Gesundheitsbehörden erinnern an die Notwendigkeit von Wachsamkeit und Regulierung dieser Praktiken, insbesondere wenn sie sich von konventionellen Behandlungen entfernen oder vorgeben, schwere Krankheiten zu behandeln.

Wie wählt man eine Zusatzversicherung aus, wenn man regelmäßig einen Arzt aufsucht (schnelle Checkliste)?

Ohne einen Roman zu schreiben (auch wenn das Thema dazu einlädt...), hier sind die Fragen, die 80 % der unangenehmen Überraschungen vermeiden:

  • Ist die Pauschale jährlich oder pro Sitzung?
  • Wie viele Sitzungen maximal werden pro Jahr erstattet und in welcher Höhe?
  • Welche Disziplinen sind genau eingeschlossen (schriftlich schwarz auf weiß)?
  • Welche Bedingungen für Nachweise (Rechnung, obligatorische Angaben)?
  • Gibt es eine Wartezeit?
  • Verdrängt die Pauschale "alternative Heilmethoden" nicht andere Prioritäten (Zahnmedizin, Optik, Krankenhausaufenthalt) je nach Profil?


Ein ganz einfacher Tipp: Erstellen Sie eine Liste der tatsächlich genutzten Praktiken über 12 Monate (auch wenn sie ungefähr ist), und schauen Sie dann, ob die Pauschale "das Wesentliche" oder nur "einen kleinen Teil" abdeckt. Das ist effektiver, als Verträge blind zu vergleichen.

Nota Bene: 4 Wörter, die man überall in Verträgen sieht und was sie bedeuten

  • Versorgungsweg: Koordinationslogik rund um den Hausarzt, sie beeinflusst das Erstattungsniveau der medizinischen Konsultationen.
  • Eigenanteil: der Teil, der nach der Grunderstattung verbleibt, oft durch die Zusatzversicherung je nach Vertrag ergänzt.
  • Pauschale: gedeckelter Betrag (pro Jahr oder pro Sitzung), dies ist das häufigste Format für alternative Heilmethoden.
  • Deckelung: maximale Erstattungsgrenze (z. B.: 200 Euro pro Jahr), darüber hinaus gehen alle Kosten zu Lasten des Versicherten.

Fazit: Der "wirklich" gute Vertrag ist derjenige, der zu Ihren Nutzungen passt.

Alternative Heilmethoden sind Teil des Landschaftsbildes, und es wäre schade, sie auf einen einfachen Modetrend zu reduzieren. Doch in Bezug auf die Erstattung ist die Realität ziemlich konstant: Die Krankenkasse ist oft der Haupthebel, über eine Pauschale, mit Grenzen und Bedingungen. Bevor man sich also entscheidet, ist es besser, die tatsächlich genutzten Praktiken zu identifizieren (Osteopathie zweimal im Jahr, Sophrologie in Stressphasen, einmal Naturopathie, um Bilanz zu ziehen...), und dann einen Vertrag zu suchen, der diese Bedürfnisse abdeckt, ohne den Rest zu opfern.

Und wenn nur eine einzige Idee bleiben sollte: Eine Pauschale für "sanfte Medizin" liest sich wie ein Budget, nicht wie ein Versprechen. Das ist weniger verkaufsfördernd, ja, aber viel angenehmer, wenn die Rechnung kommt...

Autor: Loïc
Copyright bild: Gralon IA
Auf Französisch: Mutuelle santé et médecines alternatives : que remboursent vraiment les contrats (garanties, forfaits, exclusions)
Auf Englisch: Health Insurance and Alternative Medicine: What Do Policies Truly Reimburse (Coverage, Packages, Exclusions)
Auf Spanisch: Seguro de salud y medicinas alternativas: qué reembolsan realmente los contratos (coberturas, paquetes, exclusiones)
Auf Italienisch: Assicurazione sanitaria e medicine alternative: cosa rimborsano veramente i contratti (garanzie, pacchetti, esclusioni)
Krank im Urlaub: Freizeitkrankheit in 5 Fragen verstehen
← Vorherige Krank im Urlaub: Freizeitkrankheit in 5 Fragen verstehen